Standrohrzähler

Standrohrzähler

Für den gewerblichen bzw. privaten Gebrauch vermieten wir Standrohrzähler zum Anschluß an einen Hydranten. Ausgenommen hiervon sind Bauvorhaben, für die rechtzeitig vor Baubeginn ein Bauwasserzähler zu beantragen ist.

Standrohrzähler für Veranstaltungen sind mindestens sechs Wochen vorher zu beantragen.
Es ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, die die Art der Veranstaltung, den Bedarf an Trinkwasser sowie den Entnahmepunkt beschreibt und die Kontaktdaten zum Veranstalter und den zuständigen Mitarbeitern enthält. Nutzen Sie dafür gerne unten stehendes Formular.

Das Befüllen von privaten Schwimmbädern und Pools mit Hilfe von Standrohrzählern (oder Standrohren von Feuerwehren) ist nicht erlaubt!

Die Mietbedingungen finden Sie unten aufgelistet. Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Kraft – Telefon: 04105 5004 427.

Bitte beachten Sie die Abholzeiten:

Mo. – Do.: 8 – 15 Uhr
Freitag: 8 – 11 Uhr

Standrohrzähler-Ausleihe beim WBV Harburg

Benötigen Sie temporär Zugang zu Trinkwasser, beispielsweise für Baustellen, Veranstaltungen oder andere Zwecke? Der Wasserbeschaffungsverband Harburg stellt Ihnen hierfür Standrohrzähler zur Verfügung. Über das folgende Formular können Sie die Ausleihe unkompliziert beantragen.


Mietbedingungen für verbandseigene Standrohrzähler

Die Miete beträgt 50,00 € je angefangenen Monat zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Als Sicherheit wird eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € erhoben. Diese ist vorzugsweise vorab auf das Konto des WBV Harburg zu überweisen.

Die Abrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Wasserpreis pro m³ zzgl. MwSt. am Tag der Ablesung.

Rückgabe und Ablesung

  • Der Standrohrzähler ist unaufgefordert zum Quartalsende beim Wasserbeschaffungsverband vorzuführen.
  • Erfolgt keine Rückgabe, wird die Miete sowie ein Verbrauch von 50 m³/Monat als Abschlag berechnet.
  • Bei blockiertem Zählwerk ist der Zähler sofort zurückzugeben.
  • Wird ein blockierter Zähler verspätet oder nach über drei Monaten zurückgegeben, erfolgt eine Verbrauchsschätzung (mind. 50 m³/Monat).

Nutzung und Haftung

  • Vor dem Aufsetzen ist der Hydrant kurz aufzudrehen, um Schmutz auszuspülen.
  • Beim Betrieb muss der Hydrant vollständig geöffnet sein, um Schäden durch Entleerung zu vermeiden.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden während der Mietdauer.
  • Die verkehrstechnische Absicherung des Standrohres (auch auf Gehwegen) liegt in der Verantwortung des Mieters.

Abrechnung der Kaution

Die Kaution wird mit der Schlussabrechnung verrechnet. Ein eventuell bestehendes Guthaben wird per Überweisung erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Mit Absenden des Formulars erkennt der Mieter die oben genannten Bedingungen ohne Einschränkungen an.