Die Rechtslage
Seit dem 9. Januar 2018 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Der aktuelle Grenzwert für Blei beträgt 10 µg/l (Mikrogramm pro Liter).
Das gesundheitliche Problem
Blei ist ein Schwermetall mit unterschiedlichen schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Vor allem Kinder und Ungeborene sind gefährdet, da Blei toxische Einflüsse auf das sich entwickelnde Nervensystem hat. Eine Reihe von Studien hat nachgewiesen, dass die Intelligenz und die kindliche Entwicklung durch die schleichende Aufnahme von Blei negativ beeinflusst wird.
Sind Bleileitungen ab jetzt verboten?
Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht, jedoch lässt sich der neue Grenzwert nur einhalten, wenn das Trinkwasser vorher keine Bleirohre durchströmt hat. Somit kommt der neue Grenzwert einem Verbot von Bleileitungen gleich.
Welche Häuser sind betroffen?
Im Bereich des Wasserbeschaffungsverbands Harburg enthält das geförderte und verteilte Trinkwasser kein Blei. Die Verwendung von Bleirohren für Versorgungsleitungen und Hausanschlüssse waren von Bestehen des Verbands an nicht erlaubt. Auch in den übernommenen Netzen wurden solche Leitungen in der Vergangenheit saniert.
Seit 1973 gilt in ganz Deutschland ein generelles Verbot von Bleirohren in Hausinstallationen. D.h. Häuser die davor gebaut worden sind, können betroffen sein.
Wie stelle ich fest, ob Bleirohre vorhanden sind?
Hauseigentümer
Einsicht in die Unterlagen vom Hausbau. Im Keller liegen Wasserleitungen i.d.R. frei:
- Klopftest, kein metallischer Klang
- Bleileitungen sind silbergrau
- die Lötstellen weisen einen Wulst auf
- Bleileitungen sind weich und lassen sich mit einer Münze einritzen
- Bleileitungen sind biegsam und darum teilweise in geschwungenen Linien verlegt
Lassen Sie sich bei der Kontrolle der Leitungen ggf. von einem Installateur begleiten.
Mieter
Hauseigentümer, Hausverwalter, Hausmeister fragen. Seit dem 01.12.2013 besteht seitens des Eigentümers eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter wenn Bleileitungen vorhanden sind.
Zusätzlich können Sie den Bleigehalt im Trinkwasser durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle bestimmen lassen. Welche Untersuchungsstellen bei Ihnen in der Nähe sind, können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt oder dem NLGA erfragen. Informieren Sie sich auch über das Angebot für Risikogruppen (Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, Schwangeren oder Stillenden Frauen)
Was kann getan werden?
1. Wasser ablaufen lassen!
Sollten die Messwerte im Leitungswasser deutlich erhöht sein, empfiehlt es sich Wasser – welches länger in der Leitung stand – ablaufen zu lassen. Es ist bekannt, dass sich in der Leitung stehendes Wasser durch Lösungsvorgänge mit Metallen anreichert. Wasser sollte z.B. morgens solange aus dem Hahn ablaufen gelassen werden, bis es nicht mehr kälter wird. Eine anderweitige Wassernutzung in der Wohnung, z.B. durch Toilettennutzung, Duschen, Geschirrspülen etc., kann die notwendige Ablaufzeit deutlich verkürzen. Erst danach sollte Wasser zu Trinkzwecken entnommen werden.
Zur Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung sollten Sie das Wasser allerdings besser nicht verwenden und stattdessen auf abgepacktes Wasser ausweichen, das den Aufdruck „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ trägt.
2. Kontrolle der Hausinstallation
In manchen Fällen kann eine umfangreichere Wasseruntersuchung auf Blei erforderlich sein, um zu klären, ob Bleirohre in der Hausinstallation vorhanden sind. Denn auch andere Leitungsmaterialien, wie Messingarmaturen oder verzinkte Eisenrohre, können kleine Mengen an Blei abgeben. Geeignet für so eine umfangreiche Untersuchung ist die sogenannte gestaffelte Stagnationsbeprobung. Sie beruht auf einer Empfehlung des Umweltbundesamtes und umfasst dabei in der Regel drei Proben, die nach Ablaufenlassen und Stagnation des Wassers genommen werden. Solche Messungen werden von zugelassenen Trinkwasser-Untersuchungsstellen durchgeführt. Bei Ihrem Gesundheitsamt erfahren Sie, welche Labore das sind.
Kontrollieren Sie z.B. im Keller sichtbare Trinkwassereitungen. Bleirohre sind weich, grau, aufgrund der Biegsamkeit häufig in Bögen verlegt und lassen sich mit einer Münze einritzen. An der eingeritzten Stelle lässt sich das „blanke“, glänzende Blei erkennen. Ein Installateur kann Ihnen bei der Kontrolle helfen.
Was können Mieter tun, wenn Bleileitungen im Gebäude festgestellt wurden?
Informieren Sie Ihren Hausbesitzer und streben Sie mit ihm gemeinsam eine rasche Sanierung an. Wenn Sie eine Rechtsberatung benötigen z.B. hinsichtlich der Stichworte Mietminderung oder Kündigungsrecht, können Sie sich z.B. an den Deutschen Mieterbund wenden. (Link www.mieterbund.de)
Was müssen Hauseigentümer tun, wenn sie Bleileitungen feststellen?
Abgabe von Trinkwasser, welches den Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei überschreitet, ist verboten und ggf. sogar eine Straftat!
Seit dem 01.12.13 müssen Vermieter die Mieter informieren, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von Ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind.
Zudem müssen Hauseigentümer ihre Hausinstallation auf Anordnung des Gesundheitsamts untersuchen lassen.
Installieren Sie neue Wasserleitungen aus unbedenklichen Materialien. Welches Material am Besten geeignet ist, erfahren Sie von Ihrem Installateur.
Müssen alle Bleileitungen entfernt werden?
Haus- und Wohnungseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Grenzwerte innerhalb des Hauses eingehalten werden. Werden Bleileitungen in der Hausinstallation benutzt, müssen diese gegen Rohre aus anderen Materialien ausgetauscht werden, da sich der Bleigrenzwert sonst kaum einhalten lässt. Da bereits bei Sanierungen in der Vergangenheit Bleileitungsabschnitte teilweise durch andere Rohrmaterialien ersetzt worden sein können, ist eine sachkundige Beurteilung und Planung der Sanierungsmaßnahme erforderlich. Hierbei können Sie Installateure beraten
Stimmt es, dass alte, verkalkte Blei-Leitungen durch eine Schutzschicht aus Kalk weniger Blei freisetzen und somit sicher sind?
Es ist zwar prinzipiell richtig, dass sich in Bleileitungen mit der Zeit eine Deckschicht aus schwerlöslichen Bleisalzen und Kalk bildet, jedoch ist der seit dem 01.12.13 gültige Grenzwert der Trinkwasserverordnung so niedrig, dass er trotz Deckschicht voraussichtlich nicht eingehalten werden kann.
Gibt es noch andere Quellen für Blei im Trinkwasser außer Bleirohre?
Gelegentlich können auch andere Leitungsmaterialien, wie Messingarmaturen oder verzinkte Eisenrohre, geringe Mengen an Blei abgeben. Daher sollten Sie Wasser, das länger als vier Stunden in einer Leitung „stand“, besser nicht zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden (Link: www.umweltbundesamt.de).
Nützen Filter gegen Blei?
Ja und nein: Es gibt zwar im weitesten Sinne „Filter“, die theoretisch für eine begrenzte Zeit Blei aus dem Wasser herausholen können, wenn die aber voll sind, kommt es zum „Durchbruch“: dann geben diese das gespeicherte Blei u.U. sogar schlagartig in höherer Konzentration ab, als es vorher vorhanden war! (s.a.
“www.test.de/Wasserfilter-Meist-ueberfluessig-19545-0”)
Fazit: Filter am Wasserhahn erfüllen die Anforderungen der TrinkwV2001 an eine störungsfreie Bereitstellung von Trinkwasser nicht dauerhaft. Wenn Mängel bekannt sind, muss die Ursache abgestellt werden. Daher hilft dauerhaft nur ein Austausch der wasserführenden Leitungen.
Hilft Abkochen von Trinkwasser gegen zu hohe Blei-Konzentrationen?
Nein, Abkochen hilft zwar gegen Bakterien und tötet diese ab. Es hilft aber nicht gegen erhöhte Konzentrationen von Metallen wie z.B. Blei.
Lässt sich mit einem Teilaustausch der Bleileitungen, z.B. durch Kupferleitungen, die Bleibelastung des Trinkwassers senken?
Nein, der neue Grenzwert lässt sich nicht sicher einhalten, wenn das Trinkwasser vorher durch Bleirohre geflossen ist. Zusätzlich kann es unter Umständen sogar zu einem vermehrten Freisetzen von Blei kommen, wenn Edelmetalle wie z.B. Kupfer in Verbindung mit Bleirohren eingesetzt werden. Um zu erfahren welches die individuell Beste Lösung für eine Sanierung ist wenden Sie sich an Ihren Installateur
Reicht es aus erstmal die Bleileitungen zur Küche auszutauschen und später irgendwann die, die zum Badezimmer führen? Schließlich wird das Wasser ja aus der Dusche nicht getrunken.
Es ist richtig, dass auf diese Weise die Aufnahme von Blei gesenkt werden kann, aber dennoch muss das Wasser im Badezimmer ebenso wie in der Küche Trinkwasserqualität haben. Nach der Trinkwasserverordnung ist „Trinkwasser“ alles Wasser, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken aber ausdrücklich auch zur Körperpflege und -reinigung und bestimmt ist.
Welche Materialien sind geeignet um die Bleileitungen zu ersetzen?
Die verwendeten Werkstoffe in der Hausinstallation haben großen Einfluss auf die Wasserqualität. Bei der Auswahl der Werkstoffe ist auch die am Ort vorhandene Trinkwasserzusammensetzung zu berücksichtigen. Planer oder qualifizierte Installationsunternehmen beraten bei der Auswahl des besten und zugleich für den Anwendungsfall kostengünstigsten Werkstoffes. So ist sichergestellt, dass Trinkwasserinstallationen und speziell die verwendeten Geräte, Armaturen und Werkstoffe den technischen Regelwerken und den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Um zu erfahren welches die individuell Beste Lösung für eine Sanierung ist wenden Sie sich an Ihren Installateur
Wer darf die Sanierung der Trinkwasserleitungen vornehmen?
Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) schreibt vor, dass ausschließlich dafür zugelassene Installateur- und Heizungsbauerbetriebe an Hausinstallationen arbeiten dürfen – nicht die Nutzer selbst! Fachbetriebe sind bei den Wasserversorgungsunternehmen als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen. Sie können sich auch an den Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik (FVSHK) wenden.
Kann der Vermieter die Kosten der Sanierung auf den Mieter umlegen?
Werden Bleileitungen infolge einer Grenzwertüberschreitung ausgetauscht handelt es sich um einen Mangel der Mietsache und der Hauseigentümer muss die Kosten selbst übernehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. auf den Internetseiten des Deutschen Mieterbundes. (Link www.mieterbund.de)
Weiterführende Informationen
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Broschüre
“Blei und Trinkwasser” des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (pdf, 408 KB)